RAL-Gütesicherung – Verfahren

Verfahren für mehr Qualität

Hier erklären wir kurz und bündig, wie das Verfahren zur RAL-Gütesicherung abläuft. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

mehr zu den Kriterien der RAL-Gütesicherung

Wie funktioniert die RAL-Gütesicherung?

So läuft das Verfahren zur RAL-Gütesicherung in 3 Schritten ab.

Schritt 1:

Zulassungsverfahren

Möchte ein Hersteller sein Produkt gütesichern lassen, beginnt zunächst ein 6-monatiges Zulassungsverfahren. In diesem muss je nach Produkttyp eine festgelegte Anzahl von umfangreichen Analysen durchgeführt werden.

Dabei sind sowohl Probenahmen durch den Betrieb als auch Fremdprobenahmen durch einen von der Gütegemeinschaft bestellten Probenehmer vorgeschrieben. Die für Probenahmen zuständigen Personen werden eigens für diese Aufgabe geschult.

Durchführen dürfen das Analysenprogramm nur die vom jeweiligen Güteausschuss bestimmten unabhängige Labore, die Untersuchungsmethoden sind dabei exakt vorgegeben. Die Analyseergebnisse gelangen vom Labor direkt an die Geschäftsstelle der GGS und zur Bewertung durch den jeweiligen Güteausschuss.

Schritt 2:

Verleihung des Gütezeichens

Entspricht das angemeldete Produkt nach dieser Zulassungszeit den Gütebestimmungen, kann der Güteausschuss das Gütezeichen vergeben.

Schritt 3:

Überwachungsverfahren

Nach der Gütezeichenvergabe beginnt das sogenannte Überwachungsverfahren. Unter der neutralen Kontrolle des Güteausschusses muss auch hier je nach Produkttyp eine bestimmte Anzahl von Proben in neutralen Laboren untersucht werden, wobei eine festgelegte Anzahl von Fremdprobenahmen verlangt wird.

Diese „Fremdüberwachung“ ist ein wichtiges Standbein der Gütesicherung. Zusätzlich ist der Betrieb verpflichtet, den Produktionsprozess jederzeit nachvollziehbar zu überwachen und zu protokollieren. Wichtige Produktionsparameter, wie den Salzgehalt und den pH-Wert des produzierten Substrats sind bei jeder Charge sofort im Betrieb zu kontrollieren („Eigenüberwachung„).

Erfüllt ein Produkt nicht mehr die Anforderungen der Gütesicherung, kann der Güteausschuss Wiederholungsprüfungen anordnen und nötigenfalls das Gütezeichen aussetzen oder aberkennen.

Mitglied werden
bei der „Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e. V.“

Sie haben für Ihr Unternehmen entschieden, das Ihre Warenart in die Leistungskategorie unseres, von RAL anerkannten, Gütezeichens passt. Das war der erste Schritt. Sind alle Kriterien erfüllt und das RAL Gütezeichen-Verfahren durchlaufen, verleihen wir Ihnen das RAL-Gütezeichen „Substrate für Pflanzen“

Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Antragsunterlagen (Gütesicherung, Vereinssatzung, Beitragsordnung, etc.) zu. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Ansprechpartner

RAL-Gütesicherung – Verfahren

Verfahren für mehr Qualität

Hier erklären wir kurz und bündig, wie das Verfahren zur RAL-Gütesicherung abläuft. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wie funktioniert die RAL-Gütesicherung?

So läuft das Verfahren zur RAL-Gütesicherung in 3 Schritten ab.

Schritt 1:

Zulassungsverfahren

Möchte ein Hersteller sein Produkt gütesichern lassen, beginnt zunächst ein 6-monatiges Zulassungsverfahren. In diesem muss je nach Produkttyp eine festgelegte Anzahl von umfangreichen Analysen durchgeführt werden.

Dabei sind sowohl Probenahmen durch den Betrieb als auch Fremdprobenahmen durch einen von der Gütegemeinschaft bestellten Probenehmer vorgeschrieben. Die für Probenahmen zuständigen Personen werden eigens für diese Aufgabe geschult.

Durchführen dürfen das Analysenprogramm nur die vom jeweiligen Güteausschuss bestimmten unabhängige Labore, die Untersuchungsmethoden sind dabei exakt vorgegeben. Die Analyseergebnisse gelangen vom Labor direkt an die Geschäftsstelle der GGS und zur Bewertung durch den jeweiligen Güteausschuss.

Schritt 2:

Verleihung des Gütezeichens

Entspricht das angemeldete Produkt nach dieser Zulassungszeit den Gütebestimmungen, kann der Güteausschuss das Gütezeichen vergeben.

Schritt 3:

Überwachungsverfahren

Nach der Gütezeichenvergabe beginnt das sogenannte Überwachungsverfahren. Unter der neutralen Kontrolle des Güteausschusses muss auch hier je nach Produkttyp eine bestimmte Anzahl von Proben in neutralen Laboren untersucht werden, wobei eine festgelegte Anzahl von Fremdprobenahmen verlangt wird.

Diese „Fremdüberwachung“ ist ein wichtiges Standbein der Gütesicherung. Zusätzlich ist der Betrieb verpflichtet, den Produktionsprozess jederzeit nachvollziehbar zu überwachen und zu protokollieren. Wichtige Produktionsparameter, wie den Salzgehalt und den pH-Wert des produzierten Substrats sind bei jeder Charge sofort im Betrieb zu kontrollieren („Eigenüberwachung„).

Erfüllt ein Produkt nicht mehr die Anforderungen der Gütesicherung, kann der Güteausschuss Wiederholungsprüfungen anordnen und nötigenfalls das Gütezeichen aussetzen oder aberkennen.

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Sie haben für Ihr Unternehmen entschieden, das Ihre Warenart in die Leistungskategorie unseres, von RAL anerkannten, Gütezeichens passt. Das war der erste Schritt. Sind alle Kriterien erfüllt und das RAL Gütezeichen-Verfahren durchlaufen, verleihen wir Ihnen das RAL-Gütezeichen „Substrate für Pflanzen“

Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Antragsunterlagen (Gütesicherung, Vereinssatzung, Beitragsordnung, etc.) zu. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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